Hundelobby Krefeld IG
Arbeitsziele
• Erweiterung
der Hundefreilaufflächen.
• Die Schaffung einer Ordnungsgeldtabelle bei der Stadt Krefeld,
damit für den Hundehalter die Festlegung von
Ordnungsgeldern transparent wird.
• Installation von sog. Hundetoiletten; das sind spezielle Behälter,
die einen nach oben hin verengten und ganz oben in der Mitte einen
offenen Deckel haben.
• Beschaffung von Beispielen aus anderen Kommunen, die bereits
positive Ansätze für Hundehalter haben, z.B. Meerbusch.
In einer ersten Begegnung mit Vertretern der Stadt Krefeld am 4.
September 2006 unter der Feder- führung der FDP-Ratsfraktion wurden Ansätze
zur Teilverbesserung der Situation der Hundehalter erkennbar. So will
die Stadt Krefeld zusätzliche Hundefreilaufflächen prüfen, die auf
einer von der Hundelobby Krefeld IG vorgelegten Liste zusammengestellt
sind.
Für die Schaffung einer Ordnungsgeldtabelle sieht die Stadt Krefeld
jedoch keine Möglichkeiten. Die FDP-Ratsfraktion hat hier jedoch
interveniert und will auf dem politischen Wege einen eigenen Vorstoß zu
unternehmen, um mehr Transparenz in die Bußgeldfestlegung
bekommen.
Mit der Stadt Krefeld besteht Einigkeit darüber, dass in Krefeld die
bestehenden Entsorgungsmög-
lichkeiten für Kotbeutel unzureichend sind. Bei offenen Müllbehältern
wird der Inhalt oft Ziel von Elstern und Rabenkrähen, die alles wieder
rauswerfen, was Besucher hinein geworfen haben. Bei speziellen Müllbehältern
mit einem nach oben hin gewölbten und ganz oben offenen Deckel ist der
Einwurf von Kotbeuteln leicht, aber das rauswerfen nicht mehr möglich.
Ermutigend scheint die Tatsache zu sein, dass in anderen Kommunen
ebenfalls Initiativgruppen für eine Verbesserung der Situation der
Hundehalter tätig sind. Hier ist eine engere Zusammenarbeit geplant, um
möglichst eine Angleichung der Ziele zu erarbeiten.
Dieses Bestreben erscheint schon deshalb lohnenswert, weil nach 5-jähriger
Gültigkeit des Landeshundegesetzes für 2007 eine Überprüfung des
Gesetzes ansteht. Hier muss den politisch handelnden Parteien eine vernünftigere
Lösung als die allgemeine Anleinpflicht für Hunde, und die
problematische Festlegung der Gefährlichkeit von Hunden auf Grund ihrer
Rasse, vorgelegt werden.
Die im Landeshundegesetz verankerte allgemeine Anleinpflicht für alle
Hunde wird im übrigen von den Kommunen stets angeführt, wenn es um Möglichkeiten
des Freilaufs für Hunde geht. Die Kommunen sind derzeit verpflichtet,
dem Landeshundegesetz entsprechende Verordnungen zu erlassen und
durchzusetzen. Hier wird eine Lockerung der Anleinpflicht für alle
Hunde erst mit einer entsprechenden Änderung im Landeshundegesetz
machbar werden.
Bei jedem der Arbeitsschritte ist auch daran gedacht, das Image von Hund
und Hundehalter in der Öffentlichkeit zu verbessern. Es werden z. B. Maßnahmen
geprüft, um in Kindergärten und Schulen das Verhalten von Kindern und
Jugendlichen gegenüber Hunden risikofrei zu gestalten.
|